Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Firmenname: Maksym Selivanov
Rechtsform: Einzelunternehmen
Geschäftsanschrift: Regensburgerstraße 41, 90478 Nürnberg
Steuernummer:240/273/91571
Kontaktdaten: +49 17621236072
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und der natürlichen Person, die Eintrittskarte(n) für den Besuch einer vom Veranstalter organisierten Kultur- oder Unterhaltungsveranstaltung erwirbt (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss.
2.1. Die Darstellung der Veranstaltungen und Tickets auf der Website des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
2.2. Mit der Auswahl der Tickets und dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb der ausgewählten Tickets ab.
2.3. Vor dem Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren.
2.4. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.
2.5. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme kann erfolgen:
- durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail;
- durch Bereitstellung bzw. Versand der Tickets, einschließlich elektronischer Tickets.
2.6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere im Falle:
- fehlender Ticketverfügbarkeit;
- Fehlern bei Preisangaben oder Veranstaltungsbeschreibungen;
- Verdachts auf Missbrauch oder Betrug.
2.7. Der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht in einer für den Kunden zugänglichen Form gespeichert. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestelldaten sowie diese AGB selbst zu speichern.
2.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Altersbeschränkungen, Einlasskontrolle und Dokumentenfälschung.
3.1. Der Besuch der Veranstaltung ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Falle des Verkaufs alkoholischer Getränke ist der Zugang und/oder deren Erwerb ausschließlich Personen gestattet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
3.2. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, zur Alters- und Identitätskontrolle die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
3.3. Personen, die die Altersvoraussetzungen nicht erfüllen oder keinen gültigen Nachweis vorlegen, wird der Zutritt verweigert. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
3.4. Das Vorlegen, Verwenden oder der Versuch der Verwendung gefälschter, veränderter oder fremder Ausweisdokumente führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung sowie zu einem dauerhaften Hausverbot.
3.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten und rechtliche Schritte einzuleiten.
4. Preise und Zahlung.
4.1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben.
4.2. Zusätzlich zum Ticketpreis können Servicegebühren, Gebühren von Zahlungsdienstleistern oder sonstige Kosten anfallen, die im Bestellprozess gesondert ausgewiesen werden.
4.3. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere:
- Bankkarten;
- Online-Zahlungssysteme;
- SEPA-Lastschrift;
- Klarna.
4.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Einschränkungen für einzelne Zahlungsmethoden festzulegen, insbesondere:
- Rechnungszahlung einschließlich Klarna kann nur bis zu einem bestimmten Bestellwert verfügbar sein;
- einzelne Zahlungsmethoden können nur bestimmten Kunden oder Regionen zur Verfügung stehen.
4.5. Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten zusätzlich deren Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Regelungen und Anforderungen dieser Zahlungsdienstleister einzuhalten.
4.6. Bei Zahlung per Bankkarte kann eine zusätzliche Authentifizierung gemäß den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), insbesondere Art. 97, sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 (RTS zu SCA), erforderlich sein. Der Kunde ist verpflichtet, das entsprechende Authentifizierungsverfahren erfolgreich durchzuführen, um die Zahlung abzuschließen. Erfolgt keine erfolgreiche Authentifizierung, kann die Zahlung abgelehnt werden.
4.7. Der Veranstalter haftet nicht für die Ablehnung oder Nichtausführung einer Zahlung durch die Bank des Kunden, das Zahlungssystem oder ein sonstiges Finanzinstitut des Kunden. Dies gilt insbesondere für Fälle der verweigerten Zahlungsautorisierung, unzureichender Kontodeckung, technischer Störungen oder der Ablehnung einer Transaktion im Rahmen von Sicherheitsverfahren (einschließlich SCA/3D Secure). In diesen Fällen gilt der Vertrag erst mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung als zustande gekommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.8. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Veranstalter oder dem beauftragten Zahlungsdienstleister ein unwiderrufliches Mandat zum Einzug des Rechnungsbetrags vom angegebenen Bankkonto im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Der Kunde verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung für eine ausreichende Kontodeckung sowie die Richtigkeit der angegebenen Bankdaten (einschließlich IBAN) zu sorgen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die entsprechende Abbuchung nach Vertragsschluss oder zu dem im Zahlungsvorgang bestimmten Zeitpunkt eingeleitet werden kann.
Im Falle einer Rücklastschrift, insbesondere aufgrund mangelnder Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder eines unberechtigten Widerrufs der Zahlung, ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter sämtliche hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten, einschließlich Bankgebühren und Bearbeitungskosten, zu erstatten.
Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, die Bestellung auszusetzen oder zu stornieren sowie die weitere Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens für den betreffenden Kunden auszuschließen.
4.9. Im Falle einer Rückbuchung, fehlgeschlagenen Lastschrift, Stornierung einer Transaktion oder einer sonstigen erfolglosen Zahlungsabwicklung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, ist der Veranstalter berechtigt:
- die betreffende Bestellung und/oder die ausgestellten Tickets zu stornieren;
- die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen und/oder zu verweigern;
- vom Kunden Ersatz sämtlicher tatsächlich entstandener Kosten zu verlangen, die im Zusammenhang mit der Rückbuchung oder fehlgeschlagenen Zahlung entstanden sind, einschließlich Bankgebühren, Gebühren von Zahlungsdienstleistern sowie Bearbeitungskosten;
- die Nutzung der betreffenden Zahlungsmethode für zukünftige Bestellungen des Kunden auszuschließen.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters bleiben unberührt.
4.10. Missbrauch des Chargeback-Verfahrens:
4.10.1. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Einleitung eines Chargeback-Verfahrens über seine Bank oder seinen Zahlungsdienstleister zunächst den Veranstalter zu kontaktieren und ihm Gelegenheit zur Klärung des Streitfalls zu geben.
4.10.2. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden unberechtigten Chargebacks, insbesondere wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde und kein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung besteht, ist der Veranstalter berechtigt:
- bestehende Bestellungen zu stornieren, soweit dem keine zwingenden Vorschriften des geltenden deutschen Rechts entgegenstehen;
- den Zugang des Kunden zum Buchungs- oder Verkaufssystem vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken;
- Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten zu verlangen, insbesondere Bankgebühren, Gebühren von Zahlungsdienstleistern sowie angemessene Verwaltungskosten, sofern der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat;
- Informationen über den betreffenden Vorfall unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an den Zahlungsdienstleister und/oder die Bank des Kunden weiterzugeben.
4.10.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Kunden künftig einzelne Zahlungsmethoden bei Vorliegen objektiver Gründe, insbesondere im Falle eines festgestellten Missbrauchs des Chargeback-Verfahrens, nicht mehr anzubieten.
4.10.4. Weitere gesetzliche Rechte des Veranstalters, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
4.11. Bei Auswahl von Zahlungsmethoden mit Zahlungsaufschub steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Bonitätsprüfung. Im Falle einer negativen Bonitätsprüfung ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung zu stornieren.
4.12. Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen zum Zwecke der Betrugsprävention zu überprüfen. Im Rahmen solcher Prüfungen kann eine Bestellung vorübergehend ausgesetzt oder abgelehnt werden.
4.13. Tickets werden dem Kunden erst nach vollständigem Zahlungseingang überlassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.14. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden für bestimmte Bestellungen ohne Angabe von Gründen auszuschließen oder einzuschränken.
5. Mengenbeschränkung und Schutz vor Missbrauch.
5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Höchstzahl an Tickets festzulegen, die von einem Kunden erworben werden darf.
5.2. Die Nutzung automatisierter Systeme (Bots), Skripte oder sonstiger technischer Mittel zum massenhaften Erwerb von Tickets ist untersagt.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen oder Tickets ohne vorherige Ankündigung zu stornieren, wenn ein begründeter Verdacht besteht auf:
- Verstoß gegen festgelegte Verkaufslimits;
- Nutzung automatisierter Werkzeuge;
- sonstige Formen des Missbrauchs des Verkaufssystems.
5.4. In solchen Fällen erfolgt eine Rückerstattung ausschließlich nach Maßgabe und im Umfang der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
6. Lieferung der Tickets.
6.1. Tickets werden grundsätzlich in elektronischer Form bereitgestellt und an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versandt, sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes vorgesehen ist.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse sowie den Zugang zu dieser sicherzustellen und eingehende Nachrichten (einschließlich des Spam-Ordners) zu überprüfen.
6.3. Die Übersendung eines elektronischen Tickets an den Kunden gilt als ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Ticketbereitstellung. Das Risiko der Nichtzustellung aufgrund von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters, insbesondere technischer Probleme beim Kunden, einer fehlerhaften E-Mail-Adresse oder der Filterung von Nachrichten, trägt der Kunde.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Tickets unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort und Ticketanzahl, zu überprüfen und festgestellte Fehler dem Veranstalter ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
6.5. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Zustellungsarten zu verwenden, einschließlich QR-Codes, mobiler Tickets, Download-Links oder Plattformen Dritter.
6.6. Die Weiterleitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung von E-Tickets an Dritte ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt, sofern die Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes vorsehen.
6.7. Der Veranstalter ist berechtigt, personalisierte Tickets zu verwenden. In diesem Fall ist der Zutritt zur Veranstaltung nur möglich, wenn der Name auf dem Ticket mit dem Ausweisdokument des Besuchers übereinstimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass eine Identitätskontrolle durchzuführen.
6.8. Im Falle der Übertragung eines personalisierten Tickets auf eine dritte Person kann der Zutritt ohne Entschädigung verweigert werden, sofern gesetzlich oder durch die Veranstaltungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
6.9. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Tickets einzuführen, um Betrug und unbefugte Weiterverbreitung zu verhindern.
7. Verbot des Weiterverkaufs von Tickets.
7.1. Die erworbenen Tickets sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt.
7.2. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets, insbesondere zu Gewinnerzielungszwecken, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Insbesondere untersagt sind:
- der Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Plattformen;
- der Verkauf zu einem Preis, der den ursprünglichen Ticketpreis übersteigt;
- die massenhafte Weitergabe von Tickets an Dritte.
7.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt:
- die betreffenden Tickets ersatzlos zu stornieren;
- den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern;
- Schadensersatz zu verlangen.
8. Freikarten.
8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einzelnen Personen kostenlose Freikarten für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Freikarten besteht nicht.
8.2. Freikarten sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die jeweils benannte Person bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder verkauft, weiterverkauft, getauscht noch an Dritte übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet wurde.
8.3. Im Falle von Verlust, Beschädigung oder unbefugter Nutzung werden Freikarten nicht ersetzt oder erneut ausgestellt, sofern der Veranstalter nichts anderes bestimmt.
8.4. Freikarten begründen keinen Anspruch auf Geldentschädigung oder sonstige Erstattung im Falle einer Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
8.5. Für Inhaber von Freikarten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) uneingeschränkt, insbesondere hinsichtlich Zutritts-, Verhaltens-, Sicherheits- und Ausschlussregelungen.
8.6. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Bedingungen für die Nutzung von Freikarten festzulegen.
9. Widerrufsrecht.
9.1. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
9.2. Der Kunde verliert ein etwaiges Widerrufsrecht mit Abschluss des Vertrages.
9.3. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art des Vertragsschlusses, einschließlich Fernabsatzgeschäften über das Internet, mobile Anwendungen oder sonstige elektronische Vertriebskanäle.
9.4. Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter zur Rückerstattung des Ticketpreises. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das beim Kauf verwendet wurde, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
9.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden, Reise- oder Übernachtungskosten, entgangenen Gewinns oder sonstiger Folgekosten, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
9.6. Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit und gelten automatisch für den neuen Termin. Der Kunde ist nicht berechtigt, allein aufgrund der Terminverlegung eine Rückerstattung zu verlangen, sofern die Verlegung für den Kunden zumutbar ist und wesentliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
9.7. Führt die Verlegung der Veranstaltung zu einer wesentlichen Änderung der ursprünglichen Bedingungen, insbesondere zu einer erheblichen Änderung des Datums oder des Formats der Veranstaltung, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen eine Rückerstattung des Ticketpreises und/oder eine alternative Lösung anbieten.
10. Zutritt und Teilnahme an der Veranstaltung.
10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Verhaltensregeln für das Veranstaltungsgelände festzulegen. Diese Regeln dienen der Sicherheit, Ordnung sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung. Im Falle eines Regelverstoßes oder eines Verhaltens, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Person von der Teilnahme auszuschließen und/oder vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
10.2. Der Zutritt zur Veranstaltung ist dem Kunden nur mit einem gültigen Ticket gestattet, das gemäß den Bestimmungen dieser AGB beim Veranstalter oder bei autorisierten Partnern erworben wurde und in der vom Veranstalter vorgegebenen Form vorgelegt wird.
10.3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Gültigkeit des Tickets sowie die Identität des Kunden zu überprüfen, soweit dies aus Sicherheitsgründen oder bei personalisierten Tickets erforderlich ist.
10.4. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern und/oder ihn ohne Entschädigung von der Veranstaltung auszuschließen, wenn:
- das Ticket ungültig, gefälscht oder bereits verwendet wurde;
- Anhaltspunkte für Missbrauch oder Verstöße gegen die Regelungen zum Weiterverkauf von Tickets vorliegen;
der Kunde erforderliche Kontroll- oder Sicherheitsmaßnahmen verweigert;
- der Kunde Sicherheitsvorschriften oder die Ordnung der Veranstaltung verletzt;
- der Kunde gegen Veranstaltungsregeln oder Anweisungen des Personals verstößt;
- der Kunde die Durchführung der Veranstaltung oder andere Teilnehmer beeinträchtigt;
- der Kunde sich aggressiv, beleidigend oder provozierend verhält;
- der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
- der Kunde eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt;
- Gründe für die Annahme bestehen, dass die Anwesenheit des Kunden die Durchführung der Veranstaltung oder die Sicherheit anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnte.
10.5. Im Falle einer Zutrittsverweigerung und/oder eines Ausschlusses von der Veranstaltung aus Gründen, die im Verhalten des Kunden oder in einem Verstoß gegen diese AGB begründet sind, ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Vertreter des Veranstalters, des Sicherheitspersonals sowie der Mitarbeiter der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten.
10.7. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Zutrittsregelungen festzulegen, insbesondere Altersbeschränkungen, Vorgaben zu Ankunftszeiten, Sicherheitskontrollen sowie Verbote bestimmter Gegenstände.
10.8. Der Veranstalter ist berechtigt, technische Sicherheitskontrollen einzusetzen, soweit dies zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit erforderlich ist. Verweigert der Kunde die Durchführung solcher Sicherheitsmaßnahmen, kann der Zutritt ohne Erstattung des Ticketpreises verweigert werden.
10.9. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass Taschen und persönliche Gegenstände des Kunden aus Sicherheitsgründen zu kontrollieren. Eine Verweigerung der Kontrolle kann zur Zutrittsverweigerung führen.
10.10. Ein verspätetes Erscheinen des Kunden begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung, sofern in den Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes vorgesehen ist.
10.11. Der Veranstalter ist berechtigt, den Einlass aus Sicherheitsgründen oder bei Erreichen der maximalen Kapazität der Veranstaltungsstätte vorübergehend einzuschränken oder zu schließen.
11. Sicherheitsbestimmungen und Ausschluss von der Veranstaltung.
11.1. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Ordnung und Sicherheit bei der Veranstaltung selbst oder durch beauftragtes Personal sicherzustellen.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Anweisungen des Veranstalters, der Veranstaltungsmitarbeiter und des Sicherheitspersonals sowie die Regeln der jeweiligen Veranstaltungsstätte einzuhalten.
11.3. Im Falle eines Ausschlusses des Kunden von der Veranstaltung aus den in Ziffer 10.4 genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes vorsehen.
11.4. Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber Kunden, die gegen Veranstaltungsregeln verstoßen oder eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, Maßnahmen des sofortigen Ausschlusses zu ergreifen. Ein solcher Ausschluss kann sich auch auf zukünftige Veranstaltungen des Veranstalters erstrecken.
11.5. Dem Kunden ist es untersagt, Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen, die die Sicherheit gefährden oder die Ordnung beeinträchtigen können, insbesondere, aber nicht abschließend:
- Waffen oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können;
- explosive, leicht entzündliche oder gefährliche Stoffe;
- Betäubungsmittel und sonstige illegale Substanzen;
- Glasflaschen;
- professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters.
11.6. Im Falle von Notfällen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den Anweisungen des Personals und der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
11.7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sicherheitsmaßnahmen abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung, den Anforderungen der Veranstaltungsstätte oder behördlichen Vorgaben anzupassen.
11.8. Der Veranstalter führt die Veranstaltung unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Sicherheitsanforderungen sowie organisatorischer Standards durch. Dennoch kann der Veranstalter das vollständige Fehlen von Risiken, die mit Großveranstaltungen, Menschenansammlungen, dem Einsatz von Licht-, Ton-, Bühnen- oder sonstiger technischer Ausstattung sowie dem Verhalten von Besuchern und Dritten verbunden sind, nicht garantieren. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr des Kunden.
12. Dauerhaftes Veranstaltungsverbot.
12.1. Der Veranstalter ist berechtigt, im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen diese AGB, die Veranstaltungsregeln oder die Anweisungen des Personals gegen den Kunden ein dauerhaftes oder befristetes Veranstaltungsverbot für aktuelle und zukünftige Veranstaltungen des Veranstalters zu verhängen.
12.2. Ein solches Verbot kann ohne weitere Benachrichtigung für sämtliche zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters gelten, sofern dies zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Interessen anderer Teilnehmer erforderlich ist.
12.3. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Kunden, gegen den ein Veranstaltungsverbot besteht, den Verkauf von Tickets zu verweigern.
12.4. Das Veranstaltungsverbot kann vom Veranstalter nach eigenem Ermessen bei Vorliegen entsprechender Gründe oder auf schriftlichen Antrag des Kunden aufgehoben werden.
13. Recht auf Überprüfung.
13.1. Ein Kunde, gegen den Ausschlussmaßnahmen oder ein Veranstaltungsverbot verhängt wurden, ist berechtigt, einmalig eine Überprüfung der Entscheidung beim Veranstalter zu beantragen.
13.2. Der Antrag auf Überprüfung ist schriftlich unter Angabe der Gründe sowie gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender Nachweise einzureichen.
13.3. Der Veranstalter prüft den Antrag innerhalb angemessener Frist und ist berechtigt:
- die zuvor getroffene Entscheidung zu bestätigen;
- die Entscheidung zu ändern;
- die verhängten Maßnahmen vollständig aufzuheben.
13.4. Die Einreichung eines Überprüfungsantrags hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich bereits verhängter Maßnahmen, sofern der Veranstalter nichts anderes entscheidet.
13.5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung ausführlicher zu begründen, als dies gesetzlich erforderlich ist.
14. Verlegung und Änderung der Veranstaltung.
14.1. Im Falle einer Verlegung des Veranstaltungstermins behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit und gelten automatisch für den neuen Termin. Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein neues Ticket zu erwerben.
14.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, allein aufgrund der Verlegung der Veranstaltung eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen, sofern die Verlegung für den Kunden zumutbar ist und auf organisatorischen, technischen oder äußeren Umständen beruht.
14.3. Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Zeitplans oder der Mitwirkenden sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
14.4. Eine wesentliche Änderung der Veranstaltung liegt insbesondere dann vor, wenn die grundlegende Konzeption oder der Charakter der Veranstaltung erheblich verändert wird und die Veranstaltung dadurch wesentlich von der ursprünglich angekündigten Veranstaltung abweicht. Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:
- die vollständige Änderung des Veranstaltungsformats;
- der Austausch des Hauptkünstlers bzw. Headliners, sofern dessen Auftritt der wesentliche Grund für den Veranstaltungsbesuch ist;
- eine Terminverlegung auf einen Zeitraum, der die Teilnahme für einen erheblichen Teil der Kunden objektiv unmöglich macht;
- eine Verlegung des Veranstaltungsortes in eine andere Stadt oder an einen Ort, der die Erreichbarkeit der Veranstaltung wesentlich verschlechtert;
- eine erhebliche Kürzung des angekündigten Programms oder der Veranstaltungsdauer.
14.5. Keine wesentlichen Änderungen sind insbesondere:
- geringfügige Änderungen des Zeitplans oder Timings;
- der Austausch einzelner Mitwirkender;
- technische oder organisatorische Anpassungen, die die Gesamtkonzeption der Veranstaltung nicht beeinflussen.
14.6. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung, die deren grundlegende Konzeption oder Charakter betrifft, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden nach eigenem Ermessen anzubieten:
- die Nutzung des Tickets für die geänderte Veranstaltung;
- eine Rückerstattung des Ticketpreises im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
14.7. Geringfügige Änderungen des Veranstaltungsortes innerhalb derselben Stadt oder Region sind zulässig, sofern dadurch die Teilnahmebedingungen für den Kunden nicht wesentlich verschlechtert werden.
14.8. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über eine Verlegung oder wesentliche Änderungen innerhalb angemessener Frist über die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten zu informieren.
15. Absage der Veranstaltung.
15.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen, zu unterbrechen, das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Durchführung vollständig einzustellen im Falle von:
- höherer Gewalt;
- Sicherheitsgefährdungen;
- behördlichen Anordnungen;
- technischer Unmöglichkeit der Durchführung;
- Krankheit, Absage oder Nichterscheinen von Künstlern;
- unzureichender Besucherzahl;
- außergewöhnlichen Wetterbedingungen;
- sonstigen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters.
15.2. In den in Ziffer 15.1 genannten Fällen entscheidet der Veranstalter über die Möglichkeit einer Rückerstattung, eines Ticketaustauschs oder einer Verlegung des Veranstaltungsbesuchs im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der internen Regelungen der jeweiligen Veranstaltung. Weitergehende Kosten des Kunden, insbesondere für Transport, Unterkunft, Reservierungen, Visa oder sonstige Nebenkosten, werden nicht erstattet.
16. Gutscheine.
16.1. Im Falle einer Absage der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden anstelle einer Rückerstattung des Ticketpreises einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrags anzubieten, sofern dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
16.2. Der Gutschein kann für den Erwerb von Tickets für alle zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
16.3. Der Gutschein kann personenbezogen oder nicht personenbezogen sein (je nach Entscheidung des Veranstalters) und darf an Dritte übertragen werden, sofern der Veranstalter keine ausdrücklichen Einschränkungen festgelegt hat.
16.4. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 12 (zwölf) Monate ab Ausstellungsdatum, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert der Gutschein seine Gültigkeit.
16.5. Der Gutschein ist nicht in Bargeld einlösbar, außer in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften einen Anspruch auf Geldrückerstattung vorsehen.
16.6. Ist der Wert der neuen Bestellung geringer als der Nennwert des Gutscheins, bleibt der Restbetrag bis zum Ablauf der Gültigkeit auf dem Gutschein erhalten.
16.7. Übersteigt der Wert der neuen Bestellung den Nennwert des Gutscheins, ist die Differenz vom Kunden gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu begleichen.
16.8. Bei Verlust oder unbefugter Nutzung des Gutscheins übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern der Verlust nicht durch den Veranstalter verursacht wurde.
17. Foto- und Videoaufnahmen.
17.1. Im Rahmen der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, Foto-, Video- und Audioaufnahmen der Veranstaltung anzufertigen oder Dritte damit zu beauftragen.
17.2. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er im Rahmen der Publikumsdarstellung auf Foto- und Videomaterialien erfasst werden kann.
17.3. Diese Materialien dürfen vom Veranstalter ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zu Dokumentations-, Werbe-, Marketing- und PR-Zwecken verwendet werden, einschließlich der Veröffentlichung im Internet, in sozialen Netzwerken und in Printmedien.
17.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) sowie der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
17.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung von Aufnahmen, auf denen er im Rahmen der Veranstaltung als Teil des Publikums erkennbar ist, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes vorsehen.
17.6. Der Veranstalter berücksichtigt nach Möglichkeit die Interessen der Kunden und vermeidet, soweit praktikabel, gezielte Einzelaufnahmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung, mit Ausnahme von Aufnahmen im Rahmen öffentlicher Gesamtaufnahmen.
18. Opt-out-System für Foto- und Videoaufnahmen.
18.1. Der Veranstalter kann dem Kunden die Möglichkeit einräumen, sich durch eine spezielle Kennzeichnung (z.B. „No Photo“- Armband oder ein vergleichbares System) von gezielten Foto- und Videoaufnahmen auszuschließen.
18.2. Der Kunde, der eine solche Kennzeichnung nutzt, bringt den Wunsch zum Ausdruck, im Rahmen des technisch und organisatorisch Möglichen nicht gezielt individuell aufgenommen zu werden.
18.3. Der Veranstalter sowie beauftragte Fotografen verpflichten sich, diese Kennzeichnung nach Möglichkeit zu berücksichtigen und gezielte Aufnahmen der betroffenen Personen zu vermeiden.
18.4. Der Kunde erkennt an, dass ein vollständiger Ausschluss von der Erfassung auf allgemeinen Foto- oder Videoaufnahmen im Rahmen von Gesamt- oder Übersichtsaufnahmen technisch nicht möglich ist und nicht garantiert werden kann.
18.5. Dieses System berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
19. Medienakkreditierung.
19.1. Der Zugang von Medienvertretern, Journalisten, Bloggern, Fotografen und sonstigen Medienschaffenden zur Veranstaltung ist nur mit vorheriger Akkreditierung durch den Veranstalter möglich. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht.
19.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Akkreditierungsanträge nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen zu genehmigen oder abzulehnen, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes vorsehen.
19.3. Akkreditierte Personen sind verpflichtet, diese AGB, die Veranstaltungsregeln sowie die Anweisungen des Veranstalters einzuhalten, einschließlich der Einschränkungen für Foto-, Video- und Audioaufnahmen.
19.4. Die Akkreditierung berechtigt ausschließlich zur Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten zu redaktionellen, informativen oder vereinbarten Zwecken. Jede kommerzielle Nutzung der Materialien, einschließlich Werbung, Verkauf von Inhalten oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
19.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Equipment, des Zugangs zu bestimmten Bereichen sowie zeitlicher Rahmenbedingungen für Aufnahmen festzulegen.
19.6. Akkreditierte Personen verpflichten sich, die Rechte der Veranstaltungsteilnehmer zu respektieren, insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie den Schutz personenbezogener Daten, und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich DSGVO/GDPR und Urheberrecht, einzuhalten.
19.7. Der Veranstalter ist berechtigt, eine erteilte Akkreditierung bei Verstößen gegen die Bedingungen oder Veranstaltungsregeln jederzeit ohne Entschädigung zu widerrufen.
19.8. Akkreditierte Personen tragen die alleinige Verantwortung für die von ihnen veröffentlichten Inhalte und stellen den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen.
20. Höhere Gewalt.
20.1. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.
20.2. Als höhere Gewalt (höhere Gewalt) im Sinne dieser Bedingungen gelten außergewöhnliche, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen insbesondere (aber nicht abschließend):
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Vulkanausbrüche usw.);
- Pandemien, Epidemien, Massenkrankheiten und damit verbundene behördliche Anordnungen;
- Krieg, Terroranschläge, zivile Unruhen, Sabotage;
- behördliche Verbote, Anordnungen oder Einschränkungen (einschließlich Verbote von Großveranstaltungen);
- Ausfälle oder Störungen kritischer Infrastrukturen (Energie, Transport, Internet oder sonstige);
- Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe;
- Handlungen Dritter (z. B. des Veranstaltungsortes), die die Durchführung unmöglich machen;
- sonstige Ereignisse, die der Veranstalter trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte.
20.3. Das Vorliegen höherer Gewalt ist durch geeignete Nachweise zu belegen, insbesondere durch offizielle Dokumente, behördliche Veröffentlichungen, Gutachten der Industrie- und Handelskammer oder sonstige geeignete Belege.
20.4. Im Falle höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Zustimmung des Ticketinhabers:
- die Veranstaltung abzusagen;
- die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder Ort zu verlegen;
- das Format der Veranstaltung zu ändern.
20.5. Der Veranstalter informiert den Ticketinhaber unverzüglich über die getroffene Entscheidung (per E-Mail, Website und/oder soziale Medien).
20.6. Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
20.7. Bei Verlegung oder Änderung des Veranstaltungsformats bleibt das Ticket gültig. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
20.8. Mit dem Kauf des Tickets verzichtet der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter im Falle höherer Gewalt, insbesondere auf:
- Schadensersatzansprüche (einschließlich entgangenen Gewinns und vergeblicher Aufwendungen);
- Zins-, Vertragsstrafen- oder pauschale Entschädigungsansprüche;
- Erstattung von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Nebenkosten;
- Ansprüche auf Ersatz immaterieller Schäden.
20.9. Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Bestimmungen einverstanden. Diese Regelung ist im Rahmen des § 305c Abs. 2 BGB möglichst weit zugunsten des Veranstalters auszulegen, soweit rechtlich zulässig.
20.10. Ergänzend gelten die §§ 275 und 313 BGB (Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage).
21. Sponsoring und Unterstützung.
21.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Sponsoren, Partner und sonstige Dritte (nachfolgend „Sponsor“) einzubinden sowie freiwillige Sponsoringbeiträge zur Finanzierung und Unterstützung der Veranstaltungen anzunehmen.
21.2. Freiwillige Beiträge des Sponsors stellen keine Gegenleistung für den Zutritt zur Veranstaltung dar und begründen keinen Anspruch auf Tickets, Zugang oder sonstige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
21.3. Art, Umfang und Inhalt etwaiger Gegenleistungen (z. B. Logoplatzierung, Markenkommunikation, Werbeintegration) werden ausschließlich in individuellen Vereinbarungen geregelt.
21.4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Sponsoringbeiträge nicht erstattungsfähig, auch im Falle von Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
21.5. Der Sponsor verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Bereich Werbung, Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Schutzrechte Dritter.
21.6. Der Sponsor ist für die Inhalte seiner bereitgestellten Materialien verantwortlich und stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit deren Nutzung frei, soweit gesetzlich zulässig.
21.7. Der Veranstalter ist berechtigt, Sponsorenmaterialien abzulehnen oder zu entfernen, sofern diese gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder den Charakter der Veranstaltung verstoßen.
22. Werbe- und Markenrechte.
22.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Namen, Marken, Logos und sonstige Kennzeichen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Organisation, Bewerbung und kommerziellen Nutzung zu verwenden, sofern nicht gesondert anders vereinbart.
22.2. Jede Nutzung der Marken, Logos oder Kennzeichen des Veranstalters durch Dritte, einschließlich Kunden und/oder Sponsoren, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
22.3. Dem Kunden und/oder Sponsor ist die kommerzielle Nutzung von Veranstaltungsnamen, Logos oder Markenbestandteilen untersagt, insbesondere für Marketing, Ticketweiterverkauf oder Promotion eigener Dienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung.
22.4. Sponsoren und Partner dürfen Marken des Veranstalters nur im Rahmen gesonderter Vereinbarungen nutzen.
22.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Werbematerialien, Branding und kommerzielle Integrationen am Veranstaltungsort sowie in digitalen und analogen Kommunikationskanälen einzusetzen.
22.6. Jede unautorisierte Werbe- oder Handelsaktivität auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, Materialien zu entfernen, den Zutritt zu verweigern und Schadensersatz zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
23. Geistiges Eigentum.
23.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere Inhalte, Programme, Designs, Logos, Marken sowie Foto-, Video- und Audiomaterialien, stehen dem Veranstalter oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.
23.2. Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte der Veranstaltung (einschließlich Darbietungen, Präsentationen, Musik und visuelle Inhalte) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Rechteinhabers kommerziell zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
23.3. Die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch ist zulässig, sofern dies nicht durch spezifische Veranstaltungs- oder Hausregeln untersagt ist.
23.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen sowie die Nutzung von Aufnahmegeräten einzuschränken oder zu untersagen, insbesondere zum Schutz geistiger Eigentumsrechte und der Interessen der Beteiligten.
23.5. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Veranstalter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
23.6. Im Falle einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist der Veranstalter berechtigt, Unterlassung, Löschung der Inhalte sowie Schadensersatz zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
25. Haftung des Veranstalters.
25.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit durch den Veranstalter selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht wurden.
25.2. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den vom Kunden gezahlten Ticketpreis. Eine Haftung für nicht vorhersehbare Schäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen.
25.3. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für:
- Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Kleidung, Accessoires, Gepäck, Bargeld, Bankkarten, Dokumenten, Mobiltelefonen, Kameras, Schmuck, Uhren oder sonstigem Eigentum des Kunden;
- persönliche Gegenstände, die unbeaufsichtigt gelassen, an Dritte übergeben oder in der Garderobe deponiert wurden, außer in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung;
- Handlungen von Besuchern, Künstlern, Dienstleistern, Sicherheitspersonal, Personal der Veranstaltungsstätte, Transportunternehmen oder sonstigen Dritten, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurden;
- Konflikte, körperliche Auseinandersetzungen, rechtswidrige Handlungen, aggressives Verhalten, Belästigungen oder sonstige Vorfälle zwischen Besuchern;
- Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen, die den körperlichen oder psychischen Zustand des Kunden beeinflussen;
- gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund individueller medizinischer Voraussetzungen, chronischer Erkrankungen oder erhöhter Sensibilität gegenüber Lärm, Licht, Rauch, Lasern, Stroboskopen, Menschenmengen oder sonstigen Veranstaltungsbedingungen;
- vorübergehende Sicht- oder Höreinschränkungen, Änderungen des Programms, der Künstlerbesetzung, des Zeitplans, der Zugangsbereiche oder der technischen Ausstattung;
- Unannehmlichkeiten durch Warteschlangen, Sicherheitskontrollen, Einlass- und Auslassbeschränkungen oder Maßnahmen des Sicherheitspersonals;
- Maßnahmen staatlicher Behörden, Polizei, Feuerwehr, medizinischer Dienste oder sonstiger zuständiger Stellen;
- technische Störungen, Stromausfälle, Kommunikationsprobleme, Ausfälle von Internetdiensten, LED-Bildschirmen, Klimaanlagen, Beleuchtung, Spezialeffekten oder sonstigen technischen Systemen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurden;
- Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter;
- vergeblich aufgewendete Kosten des Besuchers (insbesondere Reise-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten);
- entgangenen Gewinn, verlorene Geschäftschancen und sonstige mittelbare Schäden.
25.4. Die in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
25.5. Mit dem Erwerb des Tickets erklärt sich der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich mit den vorstehenden Haftungsbeschränkungen einverstanden.
25.6. Alle Regelungen dieses Haftungsabschnitts sind im Rahmen des § 307 BGB möglichst weit zugunsten des Veranstalters auszulegen, soweit gesetzlich zulässig.
26. Haftung des Kunden.
26.1. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eigenverantwortlich seinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand zu prüfen sowie sicherzustellen, dass keine Umstände vorliegen, die eine sichere Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Der Kunde bestätigt, dass die Teilnahme freiwillig und auf eigenes Risiko erfolgt.
26.2. Die Teilnahme an der Veranstaltung durch Personen mit medizinischen Kontraindikationen, chronischen oder akuten Erkrankungen, Zuständen sowie bei erhöhter Empfindlichkeit gegenüber lauten Geräuschen, Licht- und Stroboskopeffekten, Nebel, visuellen Reizen, hoher Personendichte sowie bei längerem Aufenthalt in Nachtzeiten und unter Bedingungen erhöhter physischer oder psychischer Belastung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche hieraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einschließlich der Verschlechterung bestehender Erkrankungen, Panikreaktionen, Stresszustände oder sonstiger negativer Folgen.
26.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zweifeln über seinen Gesundheitszustand vorab ärztlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls von der Teilnahme an der Veranstaltung Abstand zu nehmen.
26.4. Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Als Schäden gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Beschädigung,
- Zerstörung oder Verunreinigung von Eigentum, technischen Anlagen, Equipment, Dekorationen, Bühnenkonstruktionen, Räumlichkeiten sowie sonstigen Gegenständen, die dem Veranstalter oder Dritten gehören oder von diesen genutzt werden.
26.5. Der Kunde haftet ferner für sämtliche Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von Mitarbeitern des Veranstalters, Erfüllungsgehilfen, Künstlern, Dienstleistern, anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Kunden den vollständigen Ersatz aller entstandenen Schäden zu verlangen, einschließlich unmittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn, Kosten für Wiederherstellung und Reparatur, Honorare von Sachverständigen, Rechtsanwälten und sonstigen Fachpersonen sowie aller weiteren direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung.
26.6. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche und Rechte des Veranstalters bleibt unberührt und uneingeschränkt bestehen.
27. Haftungsbeschränkung pro Ereignis und für einzelne Ansprüche.
27.1. Die Haftung des Veranstalters – unabhängig von dem rechtlichen Grund der Ansprüche – ist pro Versicherungs- bzw. Schadensfall nach den folgenden Bestimmungen begrenzt. Als ein Schadensereignis gilt die Gesamtheit aller Schäden, die aus einem einheitlichen tatsächlichen Ereignis resultieren, welches sich auf einen konkreten Veranstaltungstermin bezieht, einschließlich Vorbereitung, Durchführung sowie nachträglicher Abwicklung der Veranstaltung.
27.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich für den typischerweise und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. In diesem Fall ist die Haftung auf die Gesamtsumme begrenzt, die der Kunde tatsächlich für das entsprechende Ticket gezahlt hat, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften keine weitergehende Haftung vorsehen.
27.3. Im Falle mehrerer Ansprüche, die sich auf dieselbe Veranstaltung beziehen, ist die Gesamthaftung des Veranstalters auf den in Ziffer 25.2 dieser AGB festgelegten Höchstbetrag begrenzt, unabhängig von der Anzahl der geltend gemachten Ansprüche oder Anspruchsteller. Beruhen mehrere einzelne Ansprüche auf demselben tatsächlichen Lebenssachverhalt, gelten sie für Zwecke der Haftungsbegrenzung als ein einheitliches Schadensereignis.
27.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
28. Schlussbestimmungen.
28.1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese einen weitergehenden Schutz gewähren. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
28.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
28.3. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Informationspflichten gemäß § 36 VSBG bleiben unberührt.
28.4. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere Regelungen zu Gerichtsstand und anwendbarem Recht, bleiben unberührt. Diese AGB berühren nicht die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden.
28.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.
28.6. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang vor diesen AGB.
29. Datenschutz.
29.1. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie allen weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
29.2. Der Veranstalter ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
29.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in Art. 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen, insbesondere:
- zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
- zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
- zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Veranstaltungsablaufs, zur Betrugsprävention, Missbrauchserkennung sowie zur IT-Sicherheit;
- ggf. auf Grundlage einer Einwilligung des Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
29.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
- Identifikations- und Stammdaten;
- Kontakt-, Vertrags- und Buchungsdaten;
- Zahlungs- und Abrechnungsdaten;
- technische Nutzungsdaten;
- sicherheits- und zugangsbezogene Daten.
29.5. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang und insbesondere an folgende Kategorien von Empfängern:
- Zahlungsdienstleister und Finanzinstitute zur Zahlungsabwicklung;
- IT- und Ticketing-Dienstleister zur Bereitstellung der technischen Infrastruktur;
- Veranstaltungspartner und Veranstaltungsorte zur Durchführung der Veranstaltung sowie Zutrittskontrolle;
- öffentliche Stellen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
29.6. Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) im Rahmen entsprechender Verträge.
29.7. Der Veranstalter trifft technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff, Veränderung oder Offenlegung. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem Stand der Technik angepasst.
29.8. Der Kunde hat jederzeit die Betroffenenrechte gemäß Art. 15–21 DSGVO, insbesondere:
- Auskunftsrecht;
- Recht auf Berichtigung;
- Recht auf Löschung;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
- Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen.
29.9. Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Kunden beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.